Der Mord an Revierförster Alois Allnoch am 18. Januar 1925, Leschna, Kreis Rosenberg, Oberschlesien (heute Lesna, Polen)

Aus Sicht des Wilddiebes ist der Forstschutzbeamte ein verhasster Störenfried im Walde, der nicht selten Bestrafung in die Wege leitete, dem innerlich Rache geschworen war. An jenem Tage um die Mittagszeit wurde dem Forstbeamten P. von einer Frau angezeigt, dass im Jagen 216 ein Wilderer beobachtet wurde, der sich dort zum Schlafen niedergelegt hätte. Sofort eilte er mit dem 56 jährigen A. Allnoch in das besagte Waldstück, wo sie im Abstand von 15 Schritt die dortige Wiese der Schonung abstreiften. A. traf auch gleich auf den Schlafenden, den er laut Anrief: ‘Halt, liegenbleiben !’, doch jener sprang blitzschnell auf und flüchtete mit seinem Karabiner in eine nahe Dickung, worauf A. nach nochmaligem Anruf auf ihn schoss. An der Lagerstätte fanden die Ermittler später den Rucksack, ein schweissbeflecktes Messer, sowie mehrere Hasenbälge und -läufe, auch die abgeschossene Patronenhülse des Försters. P. eilte auf die entgegengesetzte Seite der Dickung, um dort den Burschen zu stellen, doch nach Zehn Minuten Lauer hörte er von der Wiese her einen Schuss. Sofort eilte er zurück und sah einen Waldarbeiter mit seiner Frau, die ihm zuriefen: ‘Der Förster ist gefallen, hat Schuss in die Brust !’. P. holte sofort Hilfe aus der Försterei, doch am Platz wieder angekommen, war der Förster bereits tot. Das Ehepaar schilderte den Tathergang so, dass nach der Flucht des Wilddiebes A. an sie herangetreten sei, um die Sache zu besprechen. Plötzlich krachte ein Schuss, worauf er zu Boden fiel. Der Verdacht fiel sofort auf einen ehem. Fürsorgezögling, den 21 jährigen arbeitslosen Joseph X. aus W., der noch bei seinen Eltern wohnte und oft hier im Waldgebiet gesehen wurde. Die Ermittler wurden umgehend noch am Abend vorstellig, doch wollte Vater, ebenfalls vorbestrafter Wilddieb, und Mutter nichts über den Aufenthaltsort ihres Sohnes wissen, jedoch fanden sie bei einer erneuten Durchsuchung am anderen Morgen den Gesuchten schussverletzt im Bett. Sein Bruder bestätigte den Rucksack als Eigentum von J. X. worauf jener seine Version des Geschehens gestand - durch die beigebrachte Schussverletzung durch den Förster konnte er nur noch am Boden kriechend flüchten, worauf sich der unbeabsichtigt löste und den Förster traf. Natürlich glaubte niemand des Schwurgerichtes diese Aussage, er wurde wegen Totschlags zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt.  

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

Der Mord an Aufsichtsjäger Gerhard Scheyer am 6. Juni 1915, Göfis, Vorarlberg (bei Feldkirch)

Der Fall ging als ruchloser Racheakt von Wilddieben in die Geschichte ein und erschüttert durch seine gräulichen Details. Ein Rechtsanwalt hatte die Gemeindejagd Göfis gepachtet und den 56 jährigen Jäger G. Scheyer (nach O. Busdorf aus Ardetzenberg) ein energischer und erfahrener Mann, als Aufsichtsjäger eingesetzt. Als scharfe Konkurrenten bei der Verpachtung traten die Brüder Kaspar und Franz G. auf, zwei in der Gegend ansässige Bauern, die in Tufers und Hofen ihre Anwesen hatten und auch als gefährliche, bereits vorbestrafte Wilderer, bekannt waren. Durch ihre illegale ‘Fleischbeschaffung’ übten sie einen gewissen Einfluss bzw. ‘Machtmonopol’ auf die davon profitierenden Landleute der Umgebung aus. Der energisch vorgehende  Beamte hatte sich schnell in den Wildererkreisen verhasst gemacht, zumal er auch mehrere wildernde Hunde erschoss u.a. auch jenen des Franz G., der daraufhin sogar öffentliche Drohungen gegen Sch. in Umlauf brachte mit der Warnung ‘nicht zu oft in den Wald zu kommen’. Sch. wusste der Gefahr, in der er sich nunmehr befand, ignorierte aber auch diesbezügliche Ratschläge seiner Vertrauten über eventuelle Alleingänge in das Revier und dergleichen. An jenem Sonntag gegen 3.30 Uhr begab sich Sch. allein auf eine Wildererstreife in das Revier, er wollte um 9 Uhr zurück sein, worauf gegen 5 Uhr aus Richtung der Langwiese zwei kurz hintereinander fallende Schüsse im Ort gehört wurden. Als er ausblieb wurde am Montag mit der Nachsuche begonnen. Bei der Langwiese fand man im Gebüsch Patronen, Hut, Taschenuhr und das Geld des Vermissten. Spuren führten hinab zur Ill, wo ein Taschentuch und weitere Patronen gefunden wurden, man vermutete das der Beamte tot oder schwer verwundet in den Hochwasser führenden Fluss geworfen wurde. Als mit Flößhaken die Uferbereiche abgesucht wurden fand man seinen mit schweren Steinen gefüllten Rucksack. Erst am 13. Juni wurde weit unterhalb die Leiche des Jägers angetrieben, die bis auf die Schuhe entkleidet war und zwei Einschüsse aufwies. Der Verdacht fiel sofort auf die Brüder K. und F. G.. In der Zeit vor und nach dem Weggang des Jägers machten mehrere Zeugen eindeutige Angaben die Brüder einzeln in Richtung Langwiese gehen und kommen sehen zu haben. Dem gegenüber erhielten die Ermittler Aussagen anderer Anwohner, dass sich beide in diesem Zeiraum zu Hause bzw. in ihren Wohnorten aufgehalten hatten. Im Bereich des Tatortes konnten keine Spuren gefunden werden, sowie auch die verwendete Munition keiner Waffe zugeordnet werden. Die zwischenzeitlich festgenommenen Brüder mussten wieder freigelassen werden. Der Fall zog sich Jahre dahin, ruhte lange Zeit durch den Krieg. Erst 11 Jahre nach der Tat erhielten die Ermittler neue Zeugenaussagen aus dem ‘Netzwerk’ im Umfeld der Verdächtigen, die zur Festnahme und Überführung der beiden Wilderer führten. Hier scheint sich die alte Polizistenweisheit zu bestätigen, dass sich schwierige Fälle leichter nach vielen Jahren klären lassen als kurz nach der Tat. K. und F. G. wurden im März 1927 zu je 12 Jahren schweren Kerkers verurteilt. F. G. starb kurze Zeit darauf.               

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

Der Mord an Jäger Konrad Krannwetvogl am 18. August 1924, Allgäu, Grenzgebiet bei Pfronten 

Als im Revier des 43 jährigen K. am Breitenberg ein verdächtiger Schuss vernommen wurde ordnete der Oberjäger Scholl sofort einen Dienstgang an. Mit dem zufällig bei ihm weilenden österreichischen Jäger Kögl aus Jungholz (Tirol) erwartete er gegen 14 Uhr am sog. ‘Königsstand’ seinen Kollegen K. Krannwetvogl. K. ging in Richtung ‘Wildsulz’, Scholl und Kögl in Richtung nach der ‘Kluppe’ entlang dem Breitenberggrat. Kurz nach 17 Uhr hörten sie aus Richtung Wildsulz einen Schuss fallen, kurz darauf 12 bis 15 weitere schnell hintereinander. Sofort war ihnen klar, dass es sich um Signalschüsse handelte. Als sie im besagten Gebiet eintrafen fanden sie K. mit schwerer Schussverletzung am Boden vor der sog. ‘Schwarzen Wand’ liegen, er war bei Besinnung hatte aber bereits viel Blut verloren und gab an von hinten den Schuss erhalten zu haben ohne jemand gesehen zu haben. Mit zwei schnell herbeigeholten Jägern aus Pfronten-Ried brachte man den Schwerverletzten zu Tale, der jedoch noch vor Erreichen des Jägerhauses verstarb. Der Verdacht viel sofort auf den 39 jährigen Wilderer B. aus Pfronten-Meilingen, der in diesem Revier bereits von K. 1919 beim Wildern gestellt worden war. Er schoss damals dreimal auf den Beamten und war deshalb wegen Totschlagsversuch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Trotz intensiver Ermittlungen mit Hausdurchsuchung bei B. und anderen bekannten Wilderern konnte der Fall K. nicht geklärt werden und musste geschlossen werden.  

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

kopie o. busdorf f. lugner

Der Mord an Friedrich Lugner, ehem. Lamberg’scher Förster, am 23. Juli 1932, Molln / Großramig, Oberösterreich, und an Förster Johann Daxner, am 17. Oktober 1918, Molln, Oberösterreich, ‘Wildererschlacht von Molln’ (Lit. Roland Girtler / Franz Kirchner)

Markantes Merkmal in den Zeiten während und nach den großen Kriegen war stets erhöhtes Auftreten des Wilderertums, im Grunde zwangsläufig ein aus der Not heraus geborenes Unwesen, denn der Hunger des einfachen Volkes wollte ebenfalls gestillt sein, wie jener der herrschenden Eliten, die jene Kriege heraufbeschworen bzw. initierten. Dieses Motiv kann keine Rechtfertigung sein, sollte aber Beachtung finden. (Verf. ...kreuzstein.eu)  

Besonders vermehrte Wilddieberei traten in den Besitzungen des Grafen Lamberg bei Molln und in den angrenzenden Gebieten auf, wovon in der Literatur von Roland Girtler ‘Wilderer, Rebellen in den Bergen’ sogar die Rede von einer ‘Wildererschlacht’ am 14. März 1919 zwischen Wilderern und Gendarmen ist. Wildererbanden führten sogar Treibjagden durch und riefen somit die Hüter des Gesetzes verstärkt auf den Plan. Zunächst wurde am 17. 10. 1918 der 56 jährige Förster Johann Daxner im Revier des Grafen von Lamberg erschossen aufgefunden, Vater von 10 Kindern. Selten hatte der Ort Molln einen derartigen großen Leichenzug gesehen unter Beteiligung zahlreicher Kollegen aus nah unf fern, Bürgermeister Aigner, Fabrikant Sommerhuber und zahlreichen Einwohnern der gesamten Umgebung. Sein Mörder konnte aus dem Kreise der bekannten Wilderern nicht ermittelt werden. Nur drei Monate später, am 14. Januar 1919, kam es zu weiteren Ereignissen, u. a. zu einer Bluttat, als sich Förster A. Knieling mit dem damaligen Forstadjunkt F. Lugner (Beamtentitel) auf einem Dienstgang befanden. Sie stellten den Wilddieb Vinzenz Bloderer, der sofort die Flucht ergriff. Entgegen des Zurufes von A. Knieling ‘nicht schiessen !’ schoss F. Lugner auf den Flüchtenden und traf ihn tödlich. Beide Morde erhitzten die Gemüter in Molln, die Forstleute schimpften auf die Wilderer, diese brachten ihnen bodenlosen Hass entgegen. F. Lugner wurde nach Großramig versetzt. 

Am Abend des 14. März 1919 entbrannte eine Befreiungsaktion durch eine Wildererbande am Bahnhof von Grünburg, bei der einige verhaftete Wilderer, unblutig aber gewaltsam, aus den Händen der Gendarmerie befreit wurden. Am Abend desselben Tages kamen im Mollner Gasthof Dolleschal drei unbewaffnete Wilderer und ein Gendarm bei der sog. Wildererschlacht ums Leben. Die Gaststube wurde zum Schauplatz eines wilden Kampfes, in dessen Verlauf es auf beiden Seiten viele Verletzte gab. Gendarm Danninger gab tödliche Schüsse auf Georg Unterbrunner, Huber und Zemsauer ab. Später drangen in Ramsau Haus Nr. 129 aufgebrachte Gendarmen ein, um den dort bei seinen Eltern wohnenden Josef Eder zu verhaften. Als die Gendarmen abzogen fand man J. Eder mit durchstochener Brust tot im Bette liegen. (Lit. Heimatforscher Franz Kirchner, Molln) Noch in der Nacht wurden die gefangengenommenen Wilderer in das Kreisgericht Steyr verbracht, wo sie eine Anzeige wegen verbrecherischen Aufstandes zur Befreiung von Gefangenen erhielten. Im Falle Eder kam die Gendarmerie in der Presse in argen Verruf, musste sich ‘Behördenwillkür’ vorwerfen lassen. Viele Arbeiter streikten damals darauf. Auch die vier toten Wilderer erhielten gemeinsam eine ehrenvolle Bestattung, eine Demonstration des Protestes gegen die Obrigkeit, welche auch die Sympathie des Volkes bekundete. (frei nach Lit. Roland Girtler)  

Wilderer, Rebellen in den Bergen

Am 23. Juli 1932 wurde der 41 jährige Förster Friedrich Lugner aus Großramig in seinem Revier Hölleiten-Pechgraben erschossen aufgefunden (s. Foto oben) Er war am 21. gegen 17 Uhr zu einem Pirschgang aufgebrochen und wollte gegen 21 Uhr zurück sein. Der Tatort befand sich am ‘Mennweg’, unterhalb der  ‘Sattlerwiese’, die Leiche wurde dann ca. 25 Meter bergab geschleift und dort aufgefunden. Der Verdacht fiel alsbald auf den 31 Jahre alten Johann Garstenauer, der sich zur Zeit beim Besitzer Forster, dem Eigentümer der Wiese, aufhielt. F. L. hatte dem Besitzer von einem starken Bock erzählt, der dort austrete, den er noch vor dem Mähen schiessen wollte, wie spätere Ermittlungen ergaben. G. war als Wilderer bekannt, doch gelang es nicht einen Beweis gegen ihn finden, da fand zufällig ein Junge beim Spielen auf dem Hofe Forsters unter einem Brett am Eingang zum Mostkeller ein Gewehr, das als Eigentum des getöteten Försters erkannt wurde. G. gestand den Förster aus Versehen erschossen zu haben, doch schenkte man ihm wenig Glauben. Das Schwurgericht Steyr verurteilte ihn zu sechs Jahren schweren Kerkers. 

Quellangaben: Lit. 1. Roland Girtler, Wilderer, Rebellen in den Bergen, 2. Franz Kirchner, Molln, 3. Otto Busdorf, s.o.; Internet: 1. ...ooegeschichte.at-themen- Wilderer in Oberösterreich

Der Mord an Wilderer Gottfried Hebler am 25. Januar 1931, Goyatz, Schwielenlochsee, Lausitz

Im Spreewalddorf Goyatz, außerhalb des Ortes am Waldrand, wohnte der ehemalige Eisenbahnbeamte G. Hebler mit Frau Anna H. und seinem 20 jährigen Sohn Kurt aus erster Ehe. Vater und Sohn trieben als gewerbsmäßig bekannte Wilderer ihr Unwesen und gingen stets gemeinsam in den nahen Wald. Streitigkeiten über den Profit, sowie ständiger Zank in der unglücklichen Ehe erzeugten den Hass von Sohn und Mutter auf den Vater bzw. Ehemann. Sie beschlossen ihn zu beseitigen und es kam zu einer kaltblütigen Mordtat. An jenem Abend liessen sie sich im Ort überall sehen, besuchten Bekannte, worauf sich K. heimlich über Schleichwege wieder nach Hause begab und ein in der Scheune bereitgestelltes Gewehr ergriff. Kaltblütig schoss er vom Hof aus durch das geschlossenen Fenster auf seinen in der Stube am Tisch sitzenden Vater, der sofort tot zu Boden fiel. Nach der Tat schlich K. wieder zurück in den Ort und gemeinsam gingen Mutter und Sohn wieder nach Hause. Durch die bekannten Familienverhältnisse wurde K. zunächst festgenommen, doch wegen Mangel an Beweisen am 27. Juni 1931 wieder freigelassen. 1933 zeigte ihn seine Stiefmutter wegen Wilderei an, worauf er dann bis 1936 auch wegen anderer Delikte in Haft war. Dann beging er mit seinem gleichaltrigen Freund Erich Schmidtchen aus (K)ottbus am 27. Juli 1937 einen Raubmord an der 51 jährigen alten Witwe Elisabeth Lehmann, die nach dem Tode ihres Mannes einsam auf ihrem Hof in Saspow lebte. Wenig später wurden beide festgenommen. Lange Verhöre, denen umfangreiche Ermittlungen vorausgingen, führten schliesslich zu Geständnissen im Mordfall Lehmann und im Falle des Vatermordes, den Anna H. angestiftet hatte. Am 8. Juni 1938, nach Verurteilung zum Tode durch das Schwurgericht Kottbus, wurden alle drei hingerichtet.  

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

c.2016 www.kreuzstein.eu