Aurach, Lkr. Ansbach, A: OT Weinberg, nördl. vom Ort, ca. 300 m nach dem Ortsausgang der 'Röttenbacher Straße' (AN3), Bereich Wegkreuzung westl. des Erlbach-Weiher, Steinkreuz, Benennung: *'Schwedenkreuz'

Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt, derzeitige Situation nicht bekannt), tief stehendes Steinkreuz aus Sandstein mit gerundeten Balkenenden, s. Aufsatz Gde. Aurach-Historische Plätze, Auszug (Verf.)

*Schwedenkreuz
Die weitverbreitete Bezeichnung bzw. Deutung 'Schwedenkreuz', obwohl es sich meist um weitaus ältere Steinkreuze als aus dem 17. Jahrhundert handelt, deutet auf ausgegangenes Volkswissen hin. Darüber schreibt der hessische Steinkreuzforscher und Publizist Heinrich Riebeling (Frankfurt) in seinem Handbuch: 'Steinkreuze und Kreuzsteine in Hessen', Dossenheim/Heidelberg 1977, S. 15, folgendes:
'Das fast völlige Aussterben der Altbevölkerung im 30-jährigen Krieg hat im Volk jede Erinnerung an die einstige Errichtungsursache der Kreuze ausgelöscht. Geblieben ist die Vorstellung von einem unheimlichen Geschehen, das mit den Kreuzen in Verbindung gebracht wird. Die meisten Steinkreuzsagen sind Erklärsagen, die die Setzung des Kreuzes begründen wollen und die gelegentlich von Ereignissen in jüngster Zeit inspiriert sind, die im Volke noch lebendig waren' (Verf.)

Aus der Weinberger Ortsgeschichte gehen wertvolle Angaben hervor, die vielmehr auf die Ursprünglichkeit des Steinkreuzes hindeuten. Bereits in karolingischer Zeit existierte nördl. vom Ort eine bedeutende Örtlichkeit, wo die Grenzen des Maulachgau, Rangau und des Sualafeldgau an einem Punkt zusammentrafen. Später trafen hier die Grenzen der Bistümer Eichstätt, Augsburg und Bamberg zusammen, die allesamt die Hochgerichtsbarkeit ausübten. Dieser Bereich, der vermutlich mit dem Standort des Steinkreuzes identisch ist, wurde auch im Spätmittelalter mit 'Heu- oder Reitersteige' bezeichnet. Mit großer Wahrscheinlichkeit geht das Steinkreuz auf den Grenzpunkt der Bistümer zurück, indem es die bestehenden Hochgerichte mit dem dazugehörenden Gerichtsfriede anzeigte (Verf. frei nach aurach.de-Historische Plätze)

quelle:  aurach.de

*Etter: frühere Bezeichnung für einen Zaun aus Flechtwerk zur Umfriedung von Orten, Feldern u. dgl. (wikipedia.org-wiki-Etter), aber auch zur Eingrenzung von Gerichtsplätzen bzw. Richtstätten (Verf.)

Sühnekreuze: Bei der Elbleinsmühle, im Gewann Kreuzacker, (am Weg zwischen Gindelbach und Gimpertshausen), Schwedenkreuz an der Strasse von Weinberg nach Röttenbach (1632 wurde Weinberg von den Schweden unter dem Obristen Spereuth niedergebrannt), Sühnekreuze beim Oppelskreuz in Weinberg (am ehem. Vehlberger Kirchenweg), Sühnekreuz bei der Wiesethquelle; Fraisch- bzw. Hochgerichtssteine (aurach.de-Historische Plätze)

Quellangaben: Lit.: Internet: 1. wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Aurach, OT Weinberg: Kreisstraße AN 3, Sühnekreuz, Aus Sandstein, mittelalterlich, D-5-71-114-32 (o.F.), 2. aurach.de-gemeinde-Historische-Plaetze m. bebilderter Aufsatz, Auszug (Kopie)

urheber: tilmann2007

Aurach B: OT Weinberg, westl. Ortsrand, bei Anwesen 'Zur Wiesethquelle Nr. 16' (östl. des Gewerbegebietes), Steinkreuz (Nachbildung)

Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt), gleicharmiges massives Steinkreuz lat. Form mit scharrierter Oberfläche und gefasten Kanten (Verf.)

Quellangaben: Lit.: Internet: 1. wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Aurach, OT Weinberg: Nähe Zur Wiesethquelle, Sühnekreuz, Aus Sandstein, mittelalterlich, D-5-71-114-30 m. Foto v. 19.2.2022 (Kopie), Urheber: 'Tilmann2007' (Eig. Werk) Liz.-Nr. CC BY-SA 4.0

quelle: pfarrverband-herrieden-aurach.de
urheber: andrzej szczery

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Aurach C/D: OT Weinberg, westl. des Ortes, ca. 300 m nach dem Ortsausgang der Straße 'Zur Wiesethquelle', bei Wegabzweig, Denkmalgruppe: 1 Andachtskreuz, Benennung: 'Oppelkreuz',  1 Steinkreuz (Nachbildung)

Obertägige Maße: C: (aktuell nicht bekannt), breitflächiges Steinkreuz lat. Form (Verf.), D: Kruzifix auf barockem, gesimsten Postament mit Inschrift (19. Jh.): 'Gottes Sohn / Erlöser der Wekt / erbarme dich unser / Mein Jesus / Barmherzigkeit / Ablaß 130 Tage'

Quellangaben: Lit.: Internet: 1. wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Aurach, OT Weinberg: Vehlberger Wegfeld, Sühnekreuz, Aus Sandstein, mittelalterlich, D-5-71-114-33 (o.F.), 2. google.com-maps-Aurach-Weinberg-Flurkreuz m. Foto v. Aug. 2024 (Kopie), Urheber: 'Andrzej Szczery' (Eig. Werk), 3. pfarrverband-herrieden-aurach.de-glauben-verkuenden m. Foto v. 11.10.24 (Kopie)

Aurach E: OT Windshofen, östl. des Ortes, Bereich nahe westl. des Anwesens 'Elbleinsmühle Nr. 1' an der Straße (Elbleinsmühle), Gewann 'Kreuzacker', Steinkreuz

Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt, derzeitige Situation nicht bekannt), tief stehendes Steinkreuz aus Sandstein mit gerundeten Balkenenden, s. Aufsatz Gde. Aurach-Historische Plätze (Verf.)

Elbleinsmühle wurde 1680 erstmals urkundlich erwähnt. Der Ort lag im Fraischbezirk des ansbachischen Oberamtes Feuchtwangen. Die Mahlmühle hatte das eichstättische Kastenamt Herrieden als Grundherrn. Unter der preußischen Verwaltung (1792–1806) des Fürstentums Ansbach erhielt die Elbleinsmühle bei der Vergabe der Hausnummern die Nr. 8 des Ortes Windshofen. Von 1797 bis 1808 unterstand der Ort dem Justiz- und Kammeramt Feuchtwangen (wikipedia.org-wiki-Elbleinsmühle)

Hinsichtlich der Orts- bzw. Rechtsgeschichte wird die Elbleinsmühle einem Mühlengericht (Mühlregal) unterstanden haben, das vom Steinkreuz angezeigt wurde. Mühlen waren im Mittelalter wichtige Versorgungseinheiten der Städte und Dörfer und unterlagen somit der grundherrlichen Justiz (Verf.)   

Mühlengericht-Mühlregal
Als Mühlregal (von iura regalia = königliche Rechte, Regalien) bezeichnete man ab dem 9. Jahrhundert ein dem Landes- oder Grundherrn zustehendes Hoheitsrecht bezüglich des Baus und der Unterhaltung von Wassermühlen sowie deren Nutzung (Mühlenrecht). Auch die ab Ende des 12. Jahrhunderts aufkommenden Windmühlen fielen darunter. Seit dem Mittelalter zählt das Mühlregal zu den grundherrlichen Rechten. Der Grundherr war gleichzeitig Inhaber des sogenannten Mühlenbannrechts, das ihm ermöglichte, den Bau weiterer Mühlen in einem bestimmten Umkreis zu verbieten, so dass ein Gebietsmonopol entstand. Darüber hinaus konnte er durch den sog. Mahl- oder Mühlenzwang die Untertanen verpflichten, ihr Getreide ausschließlich in der Mühle des Grundherren mahlen zu lassen, was einen Benutzungszwang darstellte. Für das Mahlen des Mehls entrichteten die Untertanen dem Müller einen Mahllohn in Naturalien, das heißt, indem sie ihm einen Teil des Mahlgutes überlassen mussten. Zusätzlich bezog der Grundherr in manchen Territorien von dem Müller, der die Mühle als Reallehen empfangen hatte, einen Lehenzins in Form von Geld oder Naturalleistungen, im Regelfall gemahlenes Korn, aber auch andere Güter. Im Kurfürstentum Sachsen wurde beispielsweise im Jahr 1766 der sog. Mahlgroschen eingeführt. Ab dem 13. Jahrhundert durften sich die Stadtmüller in Zünften zusammenschließen (Straßburg 1263, Worms 1281)(wikipedia.org-wiki-Mühlregal)

Quellangaben: Lit.: Internet: 1. wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Aurach, OT Windshofen: Nähe Elbleinsmühle, Sühnekreuz, Aus Sandstein, mittelalterlich, D-5-71-114-37 (o.F.), 2. aurach.de-gemeinde-Historische-Plaetze m. bebilderter Aufsatz, Auszug (Kopie)

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