standort

Ibbenbüren, OT Dörenthe (Bauerschaft) Kreis Steinfurt, nordöstl. des Ortes, ostseitig B 219 (Münsterstr.) an Gehöftzufahrt, nahe südöstl. Einm. Riesenbecker Straße (L 591)

steinkreuz doerenthe andere seite steinkreuz doerenthe andere seite

A: Obertägige Maße: Höhe 1,50 m, Br. 0,95, T. 0,26, das Steinkreuz lat. Form aus Dörenther Sandstein weist eine mit Eisenklammern reparierte Bruchstelle im Schaft auf; es blickt nach Norden und zeigt auf der Vorderseite die nur noch schwach erkennbare eingerillte Darstellung eines Balkenkreuzes (H 0,43 Br. 0,38,      0,07) durch diese Aufstellung soll es nach Lit. R. Dolle mit den Armen entlang des alten Grenzweges Riesenbeck-Brochterbeck weisen, der das Ibbenbürener Kirchgebiet begrenzte; es soll damit ein kirchliches Grenzmal aus dem 12. Jh. gewesen sein; da jedoch der heutige Standort die Örtlichkeit einer vergangenen Kapelle aus dem 15. Jh. ist, s.u., kann es nicht der ursprüngliche Platz des Kreuzes gewesen sein oder es stammt aus dem 15. Jh. (Verf.)

B: Obertägige Maße: Höhe 1,45 m, Br. 0,75, T. 0,30, Dörenther Sandstein, das Steinkreuz lat. Form ist nach Osten ausgerichtet, bzw. leicht geneigt, und steht etwa rechtwinklig zu A; es könnte gesetzt worden sein um die bedeutsame Örtlichkeit zu bezeichnen: nach Lit. W. Brockpähler, s.u., stehen die beiden Kreuze auf dem Platz einer ausgegangenen Kapelle, die der Heiligen Katharina geweiht war, 15. Jh; die Reste der Grundmauern sollen sich noch heute unter den Kreuzen befinden; nach einer kirchlichen Order jener Zeit musste an der Stelle des Altars eines vergangenen Gotteshauses ein Steinkreuz gesetzt werden; da jedoch der Volksmund von ehemals zwei darin befindlichen Altären spricht stünden auch zwei Kreuze am Platze; für das Jahr 1487 ist urkundlich bezeugt, dass in Dörenthe Beichte gehört und Messe gelesen wurde, sodass die Annahme einer diesbezügl. Kapelle am Platze wohl berechtigt ist; 1596 machte die Äbtissin von Herford als Patronin der Kirche in Ibbenbüren dem Grafen von Tecklenburg den Vorwurf, dass er vor vielen Jahren ein Gotteshaus ruiniert habe (nicht näher genannt); weiterhin berichtet eine Sage von zwei Junkern des Gutes Strick in Dörenthe, die sich im Streit um ein Stück Land hier umbrachten; Flurnamen der näheren Umgebung sind Kreuzgarten und Kiärkhoff (Kirchhof, angrenzendes Gelände) hier fand der Eigentümer menschliche Knochen; alle Bauern, die nördlich der Kreuze ansässig sind, damit nördl. des von R. Dolle bezeichneten Grenzweges wurden früher mit ‘Krüzelingsbauern’ bezeichnet, wobei diese Bezeichnung noch heute gut bekannt ist; wie schon erwähnt hält Dolle das Kreuz A für ein kirchliches Grenzmal aus der Zeit der Gründung des Kirchenortes Ibbenbüren um 1140, das andere für ein Erinnerungszeichen an die ehem. Katharinenkapelle aus der Zeit nach 1548; dem damit gegebenen Altersunterschied von 400 Jahren widerspricht der äußere Befund der beiden Kreuze; auch kann das eine Kreuz nicht seit 1140 auf einem Platz stehen, der in der Zwischenzeit Standort einer Kapelle war; es ist anzunehmen, dass eines der Kreuze der Erinnerung an die Kapelle diente und das zweite aus der Flur an diesen Platz verbracht wurde; in der Urkatasterkarte von 1830 sind die Kreuze nicht eingetragen (Quelle: Lit. W. Brockpähler)

Quellangaben: Lit.: 1. Wilhelm Brockpähler, Steinkreuze und Kreuzsteine in Westfalen, 1963, S. 41-42, daraus: 2. Bernhard Cremann, Geschichte der kath. Kirche von Ibbenbüren, Ibb. 1900, S. 42, 3. Rudolf Dolle, Kirchliche Markensetzung aus dem 12. u. 16. Jh., Ibbenbüren (o. J.), 4. Emil Frank,  Heimatliche Sagen und Geschichten aus dem Kreise Tecklenburg, Ibbenbüren, S. 6 (o. J.)

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standort

Ibbenbüren, OT Dörenthe, C: Brumleyer Höhe, ca. 80 m südl. der ersten Wanderwegkreuzung des Hermannweges (H) westl. der B 219 am Weg (von Parkplatz Dörenther Klippen) ‘Mordkreuz’

Höhe ges. 2,30 m, das Mordkreuz genannte Erinnerungskreuz bezeichnet angeblich die Grabstelle des hier am alten Kirchwege ermordeten Kommunionmädchens Maria Wientjes am 2. August 1902 (Quelle: s. Info-Link)

Mord an Maria Wientjes

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