standort blick nach westen

Königsee, OT Hengelbach, Lkr. Saalfeld-Rudolstadt, ca. 1,3 km Luftlinie östl. des Ortes, nordseitig an der Straße nach Solsdorf, ca. 150 m östl. des Straßenknickes (in Höhe des östl. Endes eines verschilften ehem. Teiches, Ang. um 1988), Flur: ‘Am Kreuzstein’ (Wüstungsflur Niederhengelbach), Steinkreuz

steinkreuz hengelbach andere seite kopie lit. f. stoerzner 1988 hengelbach

Obertägige Maße: Höhe 0,96 m, Br. 0,65, T. 0,30, das Steinkreuz lat. Form aus Sandstein mit Balkenerweiterung und partiellen Beschädigungen zeigt auf der derzeitigen Rückseite eine linear eingetiefte sog. ‘Saufeder’ (im Mittelalter kurzer geschäfteter Jagdspiess zum Erlegen gestellter Wildschweine), ein zuweilen auf derartigen Flurdenkmälern vorkommendes Symbol für die Involvenz ‘Jäger / Weidmann’ (Verf.)

das Steinkreuz wurde 1979 am derzeitigen Standort aufgestellt, bis 1975 befand es sich ca. 20 m weiter südwestl. am Nordrand des verlandeten Teiches, wobei nicht sicher ist, ob dies der ursprüngliche Standort war (diese Stelle dürfte an der südl. Straßenseite gelegen haben), vor 1930 am Schaft zerbrochen und wieder zusammengefügt (s. Bruchstelle unterhalb der Kreuzarme); 1972 wurde das Kreuz gehoben und 1975 erneut bei Feldarbeiten zerbrochen, worauf es direkt an der Straße, ca. 12 m nordöstl. der Stelle von 1975, ohne Schaft aufgestellt wurde; später wurde durch E. Drews, Stadtilm, das fehlende Schaftstück durch einen Betonsockel ersetzt und die geringfügige Versetzung an den derzeitigen Platz vollführt, wobei das Kreuz mit Eisenketten eingefasst wurde; nach Lit. H. Deubler, 1955, soll hier ein Schäfer im Streit um ein Mädchen einen anderen Schäfer erschlagen haben (Verf. frei nach Lit. F. Störzner, 1988)

Quellangaben: Lit.: 1. Frank Störzner, Steinkreuze in Thüringen, Katalog Bezirke Gera-Suhl, Weimar 1988, S. 52-53, Nr. 83 m. Abb. 101 (Kopie), daraus: 2. H. Deubler, Die Bodendenkmalpflege im Kreis Rudolstadt, in: Rudolst. Heimathefte 1 (RHH) 8, Rudolst. 1955, S. 197-200 (und weitere Publik.), 3. H. Köber, Die alten Steinkreuze und Sühnesteine Thüringens, Erfurt 1960, S. 60, Nr. 376, 4. R. Künstler, Vorbeugender Denkmalschutz ..., in: Urgesch. u. Heimatforschung 13, Weimar 1975, S. 44-47, 5. H. Deubler-R. Künstler-G. Ost (DKO), Steinerne Flurdenkmale in Ostthüringen, Gera 1978, S. 45/75

fragment grossgoelitz kopie lit. f. stoerzner 1988 grossgoelitz
standort blick nach nordosten

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Bad Blankenburg, OT Großgölitz, Lkr. Saalfeld-Rudolstadt, ca. 250 m südsüdwestl. des Ortes bzw. von der am südl. Ortsrand entlang führenden Straße zur B 88, ostseitig am alten Höhenweg nach Leutnitz, der geradewegs von der Straße auf die markante Höhe führt, kurz vor der höchsten Stelle, Flur: ‘Eichenäcker / Schippche’, Steinkreuz-Fragment (am Ende der Linkskurve des Fahrweges, kurz nach dem westl. Ortsausgang, führt ein weiterer Feldweg auf die Höhe, wo dieser auf den alten Leutnitzer Weg trifft befindet sich der Standort bei einer Schutzhütte) 

Maße: Höhe ges. 1,13 m, Kreuzoberteil 0,48, Br. 0,42, T. 0,21, das Steinkreuz aus Sandstein ist seit langer Zeit nur noch in seinem Kreuzstand (Kopf u. Arme) original und wurde mehrfach entfernt und missbräuchlich verwendet; 1961 wurde das nicht ortsfest aufgestellte Fragment an einem Baum lehnend durch H. Fischer, Jena, sichergestellt, worauf 1984 der Schaft neu angefertigt und das Fragment darauf gesetzt wurde, doch aktuell ist nur noch der Schaft vor Ort vorhanden (Verf.); der genaue ursprüngliche Standort ist unbekannt, dürfte aber in der Nähe gelegen haben (Verf. frei nach Lit. F. Störzner, 1988) 

Quellangaben: Lit.: 1. F. Störzner, 1988 s.o. S. 52, Nr. 82 m. Abb. 100 (Kopie), daraus: 2. P. Lehfeldt, Bau- u. Kunstdenkmäler Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt, Bd. 1, Jena 1884, S. 24, 3. H. Deubler, Steinkreuze u. aufrechtstehende Kreuze im Kreis Rudolstadt, in: RHH 1 s.o. 9/10, Rudolst. 1955, S. 256-262 u. Alte Steinkreuze u. verwandte Rechtsdenkmale im Kr. Rudolst., in: RHH 14, Rudolst. 1968, S. 14-27, 4. H. Köber, Die alten Steinkreuze und Sühnesteine Thüringens, Erfurt 1960, S. 60 Nr. 377, 5. DKO, 1978 s.o. S. 44-45/75

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