standort

Horn-Bad Meinberg, OT Horn, Kr. Lippe, an Straße nach Steinheim links vor dem Bahnübergang, im Winkel des Abzweiges Hessen-Ring

steinkreuz horn andere seite

Obertägige Maße: Höhe 1,03 m, Br. 0,58, T. 0,26, das Steinkreuz aus Kalkstein verlor um 1830 einen Kreuzarm durch absichtliche Beschädigung; vor 1970 stand es auf der rechten Seite der Straße vor dem Bahnübergang; auf beiden Seiten im Kreuzungsfeld ein schräggestellter Schild herausgearbeitet, wobei nur noch in der Ansicht rechts zwei übereinander harkenähnliche Gebilde erkennbar sind; das obere mit 5, das untere mit 3 Zinken; dieses Zeichen wird als zwei übereinander gelegte Turnierkragen gedeutet, welches im Wappen der Familie von der Lippe getragen wird, die bis 1629 das nahegelegene Gut Küterbrock besaß; ein ähnliches Zeichen soll der nicht mehr vorhandene Kreuzstein an der Straße Steinheim-Lothe getragen haben; der Gograf Cort Brocksmedt bekundet am 8. 2. 1518 eine Verlegung der Gerichtsstätte ‘Baßbroke’ zur seit alters her gewohnten Gerichtsstätte vor ‘Horn by dat steynen Crutze’; auf der in nächster Nähe des Kreuzes gelegenen Moorlage befand sich die Horner Richtstätte; unmittelbar östl. vom Kreuz, auf der anderen Seite der Bahnlinie, lautet eine Flur bis heute ‘Unterm Gericht’ 

Sage: die Wappenzeichen deutete man früher als Eggen: ein Bauer soll hier zu Tode gekommen sein, als sein Pferd von Hornissen gestochen durchging

Quellangaben: Lit.: 1. Wilhelm Brockpähler, Steinkreuze und Kreuzsteine in Westfalen, Münster 1963, S. 54-55, daraus: 2. August Meier-Böke, S. 84, 3. Otto Preuß, Die bäuerlichen Altertümer des Lippischen Landes, Detmold, 1881, S. 79

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