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Nebra (Unstrut), Burgenlandkreis, östl. des Ortes, ca. 1,2 km nach den letzten Anwesen der 'Wetzendorfer Straße' bzw. 120 m nach dem Weiler 'Katzelburg' ('Katzel'), ca. 7 m südseitig der Straße auf der erhöhten Böschung, unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Wetzendorf, Steinkreuz

Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt), gedrungenes breitflächiges Steinkreuz lat. Form aus Nebraer Sandstein (Verf.)

'Etwa 7 m von der südlichen Straßenkante der Straße Nebra-Wetzendorf bei km 11,8 + 13 entfernt, im bewaldeten Randstreifen, etwa 160 m östlich des Einganges zur Katzenburg. Einfaches parallelkantiges lateinisches Kreuz. Auf der Wetzendorfer Seite ist am südlichen Arm ein etwa 5 cm starkes Stück abgewittert, eine Verwitterungskerbe zeigt sich senkrecht über Kopf und Schaft. Die Nebraer Seite macht einen günstigeren Eindruck, doch ist auch hier der Südarm gering abgewittert. Auf dem Kopf befindet sich eine Grenzkerbe (?) als Hinweis auf die hier befindliche Gemarkungsgrenze zwischen Nebra und Wetzendorf. Nebraer Sandstein. Höhe 63 cm, Br. 51 cm, T. 21 cm. Spätes 15. Jahrhundert. Das im Volksmund vollkommen in Vergessenheit geratene Kreuz wurde von W. Preuß, Nebra, wieder entdeckt' (Lit. W. Saal 1989)

Geschichte
Am 18. Mai 876 wurde Nebra als Neveri im 'Ingelheimer Protokoll' des Reichsklosters Fulda erstmals urkundlich erwähnt. Im 12. Jahrhundert erhielt Nebra das Stadtrecht. Das Ministerialengeschlecht 'von Nebra' hatte hier seinen Stammsitz und wurde 1205 erstmals erwähnt. Die thüringischen Schenken von Vargula hatten von 1259 bis 1341 Nebra im Lehnsbesitz und nannten sich 'Schenken von Nebra'. Die Burg Nebra ließen 1540 die Brüder von Nißmitz errichten. Wippach wurde 1589 erstmals urkundlich erwähnt und gehörte damals zum Burgbezirk Nebra (wikipedia.org-wiki-Nebra-Unstrut;-Wippach)

Anmerkung
Die Standorte von Nebraer und Wippacher Steinkreuz liegen auf bzw. in unmittelbarer Nähe der Nebraer Gemarkungsgrenze (Weichbild=gesamtes Stadtgebiet). Im Mittelalter handelte es sich ursprünglich in rechtlichen Belangen um die sog. Bannmeile (Bannrechte), ein genau definierter Schutzbereich um Städte oder Herrschaftssitze (Burgen), in dem fremde Händler keine Waren anbieten durften, um lokale Privilegien zu sichern. An großen Markttagen wurde diese Bannmeile aufgehoben. Beide Steinkreuze könnten durchaus als sog. Bannmeilenkreuze einzuschätzen sein, indem sie dieses unter Friedensschutz stehende Nebraer Weichbild an den wichtigen Zuwegen anzeigten. Durch den Ort an der Unstrutfurt mit der schriftsässigen Burg lief nach der Schenk'schen Karte von 1757 eine Nebenstrecke der früher bedeutsamen 'Kupferstraße', die im Teilstück aus dem östlichen Thüringer Becken über die Finne verlief (Verf. frei nach wikipedia.org-wiki-Bannmeile; wikipedia.org-wiki-Kupferstraße)   

Quellangaben: Lit.: 1. Walter Saal, Steinkreuze und Kreuzsteine im Bezirk Halle, Halle 1989, S. 28, Nr. 9 m. Abb. 91/92 (Kopien), Internet: 1. wikipedia.org-wiki-Liste der Kulturdenkmale in Nebra (Unstrut): an der Straße Nebra-Wennungen auf dem sog. 'Katzel', südl. auf Böschung neben der Fahrbahn, Gedenkstein, ID 094 84388, Kleindenkmal (o.F.), 2. stadtplan.net-Nebra m. Lagekarte u. Standortangabe

quelle: lit. w. saal 1989

Bad Bibra, OT Wippach, Burgenlandkreis, nördl. Ortsrand, kurz nach dem Ortsausgang ostseitig der Nebraer Straße/B 250 Richtung Nebra, bündig in einer verwachsenen Trockenmauer der Feldböschung eingefügt, Steinkreuz (s. Nebra)

Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt), Steinkreuz lat. Form aus dem rötlichen Nebraer Sandstein mit gedrungenem Kreuzstand und gerundeter Schafterweiterung (Verf.)

'Auf der östlichen Seite der Straße von Wippach nach Nebra innerhalb einer Trockemnauer, 100 m vom nördlichen Ortsrand entfernt, an einem Kilometerstein mit einer 9 als Hektometerangabe. Lateinisches Kreuz mit sich nach unten verbreiterndem Schaft, der Kopf ist fast ganz, die Arme stark abgeschlagen, doch dürften die Schäden wohl meist durch die Einmauerung erfolgt sein, jetzt sind nur Verwitterungsschäden zu erkennen. Das Kreuz selbst ist aus einem wenig widerstandsfähigen rötlichen Nebraer Sandstein gefertigt. Die Fußbreite dürfte etwa der Armbreite entsprechen. Höhe 124 cm, Br. 58 cm, T. 24 cm. 15. Jahrhundert. Auf das Kreuz machte Frau Pollmächer aus Wippach aufmerksam. Ihr war keine Volkserzählung bekannt' (Lit. W. Saal 1989)

Quellangaben: Lit.: 1. Walter Saal, Steinkreuze und Kreuzsteine im Bezirk Halle, Halle 1989, S. 28, Nr. 11 m. Abb. 94 (Kopie), Internet: 1. wikipedia.org-wiki-Liste der Kulturdenkmale in Bad Bibra, OT Wippach: Nebraer Straße, Gedenkstein, etwa 100 m nördlich Ortslage an der B 250, ID 094 83862, Baudenkmal (o.F.)

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