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Sonthofen, Lkr. Oberallgäu, A: nordöstl. im Ort, ostseitig der 'Grüntenstraße', ggü. Nr. 33 (ehem. Leprosenhaus), am Grüntenpark, Steinkreuz

Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt), breitflächiges Steinkreuz aus Sandstein mit gerundeten Enden, Unterseite Querbalken mit Winkelstützen (Verf.)

Am Fuße des Kalvarienberges lag vermutlich eine alamannische Siedlung, mit der die Ortsgeschichte begann. Auf der Kuppe vermutet man eine alte Thingstätte. Hier wurde ab 1120 alljährlich ein Frongericht abgehalten. In einer Schenkungsurkunde aus dem Jahr 839 wird erstmals der Ort 'Nordhovun in Pago Albegauge' (Nordhofen) erwähnt, zu dem es vermutlich bereits das Gegenstück 'Sunthovun' (Südhofen) gegeben hat. Nordhofen lag ungefähr im Gebiet zwischen der heutigen B 308 und der Ostrach. Das größere Sunthovun umfasste das Gebiet der heutigen Marktstraße. Mit der wachsenden Population ging Nordhovun in Sunthovun auf und der Ort wurde fortan Sunthoven genannt, welcher 1145 erstmals urkundlich erwähnt wurde. Aus Sunthoven wurde Sundhof, was bis ins späte Mittelalter blieb und später wurde der Ort zu Sonthofen. Im Jahr 1429 erhielt Sonthofen das Marktrecht mit wichtigen Eigenrechten. Am 14. Februar 1525 versammeln sich die aufständischen Bauern aus dem Allgäu in Sonthofen, was als Auftakt zum Bauernkrieg als 'Sonthofner Tag' in die Geschichte eingeht. Vor 1800 war Sonthofen Pflegeamt und gehörte zum Hochstift Augsburg. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 kam der Ort zu Bayern (wikipedia.org-wiki-Sonthofen-Geschichte)

Das Steinkreuz wird eine örtliche Gerichtsbarkeit mit dem dazugehörigen Gerichtsfriede angezeigt haben (Verf.)

Quellangaben: Lit.: 1. Stephan Altensleben, Rätselhafte Steinkreuze - Die Entdeckung ihrer wahren Bedeutung, Langenweissbach 2023

Internet: 1. wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Sonthofen: Grüntenstraße, Sühnekreuz, Sandstein, 16. Jahrhundert, D-7-80-139-15 m. Foto v. 11.8.2016 (Kopie), Urheber: 'Flominator' (Eig. Werk) Liz.-Nr. CC BY-SA 4.0, 2. heimatdienst.de-Denkmale-Baudenkmale-Sonthofen: Grüntenstraße, gegenüber ehem. Leprosenhaus (Nr. 33): Sühnekreuz, Sandstein, 16. Jh. m. Foto

Sonthofen B: OT Altstädten (Standort liegt derzeit nicht exakt vor), im Ort, an der Straße nach Sonthofen, Bereich 'Am Anger', Steinkreuz

Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt, derzeitige Situation nicht bekannt), Steinkreuz aus Sandstein (Verf.)

Quellangaben: Lit.: Internet: 1. wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Sonthofen, OT Altstädten: an Straße nach Sonthofen, Sühnekreuz, Sandstein, bezeichnet 1563, D-7-80-139-29 (o.F.), 2. heimatdienst.de-Denkmale-Baudenkmale-Sonthofen-Altstädten: Sühnekreuz an der Straße nach Sonthofen (o.F.)

quelle: heimatdienst.de
quelle: heimatdienst.de

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Sonthofen C: OT Hinang, nördl. Ortsausgang nach Altstädten, an der Grundstücksgrenze der ehem. Mühle 'Hinang Nr. 43', 1 Steinkreuz, 1 stelenartiger Stein unbekannter Funktion

Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt), fragmenthaft erhaltenes Steinkreuz aus Sandstein (Verf.)

Auf einem bewaldeten Hügel oberhalb des Dorfes befindet sich der Burgstall Hinang. Die erstmals 1161/66 erwähnte Geschlecht der Herren von Huginanc, ging möglicherweise aus einer Seitenlinie der Freiherren von Rettenberg hervor. 1335 erwarb der Augsburger Bischof Ulrich II. von Schönegg Burg und Herrschaft Hinlang für 1800 Pfund. 1384 erhielt das Pfandlehen Johann von Ellerbach. 1424 wurde der Burgstall an 'Bürlin von Sunthofen' verpfändet. Bis zur Säkularisation in Bayern übte das Hochstift Augsburg die Grundherrschaft über den Ort aus, der zum Pflegeamt Sonthofen-Rettenberg gehörte. Hinang ist eine Filiale der Pfarrei St. Peter und Paul in Altstädten. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 kam der Ort zu Bayern. Am 1. Januar 1976 erfolgte die Eingemeindung nach Sonthofen (wikipedia.org-wiki-Hinang-Geschichte)

Es ist durchaus denkbar, dass obige Grundherrschaften ein sog. *Mühlregal auf die einstige alte Mühle besaßen und ausübten, die vermutlich als Versorgungseinheit für Burg und Ort gedient hat. Von daher könnte das Steinkreuz ein diesbezügliches Mühlengericht angezeigt haben, das hier zusammentrat (Verf.)

*Als Mühlregal (von iura regalia = königliche Rechte, Regalien) bezeichnete man ab dem 9. Jahrhundert ein dem Landes- oder Grundherrn zustehendes Hoheitsrecht bezüglich des Baus und der Unterhaltung von Wassermühlen sowie deren Nutzung (Mühlenrecht). Auch die ab Ende des 12. Jahrhunderts aufkommenden Windmühlen fielen darunter. Seit dem Mittelalter zählt das Mühlregal zu den grundherrlichen Rechten. Der Grundherr war gleichzeitig Inhaber des sogenannten Mühlenbannrechts, das ihm ermöglichte, den Bau weiterer Mühlen in einem bestimmten Umkreis zu verbieten, so dass ein Gebietsmonopol entstand. Darüber hinaus konnte er durch den sog. Mahl- oder Mühlenzwang die Untertanen verpflichten, ihr Getreide ausschließlich in der Mühle des Grundherren mahlen zu lassen, was einen Benutzungszwang darstellte. Für das Mahlen des Mehls entrichteten die Untertanen dem Müller einen Mahllohn in Naturalien, das heißt, indem sie ihm einen Teil des Mahlgutes überlassen mussten.
Zusätzlich bezog der Grundherr in manchen Territorien von dem Müller, der die Mühle als Reallehen empfangen hatte, einen Lehenzins in Form von Geld oder Naturalleistungen, im Regelfall gemahlenes Korn, aber auch andere Güter. Im Kurfürstentum Sachsen wurde beispielsweise im Jahr 1766 der sog. Mahlgroschen eingeführt.
(wikipedia.org-wiki-Mühlregal)

Quellangaben: Lit.: 1. Stephan Altensleben, Rätselhafte Steinkreuze - Die Entdeckung ihrer wahren Bedeutung, Langenweissbach 2023

Internet: 1. wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Sonthofen, OT Hinang: Hinang 42, Sühnekreuz, Sandstein, bezeichnet 159(?), D-7-80-139-47 (o.F.), 2. heimatdienst.de-Denkmale-Baudenkmale-Sonthofen-Hinang: Hinang 42: Sühnekreuz, Sandstein, bez. 159(?); an der Straße nach Altstädten m. Foto (Kopie), Hinang 43: Ehem. Mühle, zweigeschossiger, verputzter Blockbau mit Steilsatteldach, im Kern 18. Jh., ausgebaut m. Foto (Kopie)   

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