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Abberode, OT Tilkerode, Lkr. Mansfeld-Südharz, östl. vom Ort, nahe des Weges am rechten Ufer der 'Eine' (günstig erreichbar: die ostwärts führende B 242 erreicht alsbald das 'Hotel Rammelburg Blick' in Richtung Mansfeld, wo zunächst von der gegenüberliegenden Straßenseite dem Waldweg in nordöstl. Richtung ca. 300 m zu folgen ist, hier zweigt links ein Weg ab, der nach ca. 800 m immer Richtung Norden den Standort an der Eine erreicht), Steinkreuz |
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Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt), durch Abschlag des Kopfes verstümmeltes Steinkreuz aus Karbonsandstein mit der eingehauenen Jahreszahl '1543' am rechten Kreuzarm (Verf.) |
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'50 Minuten Fußweg von der Obermühle eineabwärts im Wald (Jagen 238), 6 m vom Waldrand entfernt nahe der nach hier verlegten linken Eineseite (mit Hinweisschild auf der Wiese am rechten Eineufer). Parallelkantiges lateinisches Kreuz, der Kopf ist abgeschlagen und fehlt. Am südlichen Arm befinden sich vor allem auf der Unterseite Abschlagsstellen, in geringerem Maße auch auf den Armoberseiten. Der Schaft verbreitert sich nach unten. Das Kreuz hängt nach Norden über. Auf dem rechten Arm ist die Jahreszahl 1543 sauber eingehauen. Karbonsandstein. Höhe 56 cm, Br. 52 cm, T. 23 cm. Um 1500. (Die Jahreszahl ist durch Erneuerung nicht voll glaubwürdig, vor allem macht die 4 einen zu modernen Eindruck). An dieser Stelle sollen sich zwei Mädchen wegen eines Jägerburschen gegenseitig mit ihren Sicheln umgebracht haben. Beim Abriß des alten Kirchenschiffes der Abberöder Kirche fand man 1769 auf dem Mauerteil über der Kirchentür eine vertrocknete rechte abgehauene Menschenhand. Der damalige Schuldiener Ch. A. Bamberg fertigte 1770 einen Bericht über den Fund an und vermutete in der Hand die eines verunglückten Zimmermanns oder eines bestraften Kirchendiebes. Die Hand geriet in Vergessenheit, wurde aber 1939 in einem bemalten Kästchen unter einem Dachsparren der Kirche wieder aufgefunden. Wir dürfen in der Hand ein Leibzeichen sehen, das einem Getöteten zur feierlichen Nachbestattung abgetrennt wurde, doch hat sich wohl der Totschläger nicht ermitteln lassen, so daß die Nachbestattung nicht erfolgte und die Hand schließlich in Vergessenheit geriet' (Lit. W. Saal 1989) |
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Geschichte |
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Anmerkungen |
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Ein Berggericht war ein Gericht, das für bergrechtliche Angelegenheiten, Schlichtungen und Unfallermittlungen in den Bergbaurevieren zuständig war, die Konzessionen überwachte und die Rechtsansprüche der Landesfürsten vertrat. In den Bergbaugebieten unterstanden den Berggerichten die Steinkohlen- und Erzgruben, Kalk- und Steinbrüche sowie die Weiterverarbeitung und der Verkauf der Produkte aus diesen Wirtschaftsbetrieben. Später wurden die Berggerichte aufgelöst und ihre Aufgaben fielen in die Zuständigkeit der gewöhnlichen Gerichte (wikipedia.org-berggericht) |
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Hinweise auf weitere zwei Steinkreuze oder Bildstöcke gehen aus einer alten Flurkarte hervor: östlich des Dorfes der Flurname 'Die Kreuzbreite' sowie 'Am großen Kreuz' und 'Großes Kreuz', weiter östlich 'Kleines Kreuz' (Lit. W. Saal 1989, S. 20, Nr. V. 2 u. 3) |
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Quellangaben: Lit.: 1. Walter Saal, Steinkreuze und Kreuzsteine im Bezirk Halle, Halle 1989, S. 20, Nr. 4 m. Abb. 47 (Kopie), daraus: 2. C. Werner, Und noch ein Sühnestein im Mansfeldischen, in: Mansfelder Heimatkalender 10, 1931, Internet: 1. stadtplan.net-Abberode m. Lagekarte u. Standortangabe, 2. wikipedia.org-wiki-Liste der Kulturdenkmale in Mansfeld: südöstlich von Abberode/Tilkerode/Ritzgerode, Jagen 238, Gedenkstein, ID 094 65254, Kleindenkmal (o.F.) |
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